Jedes Gebiss ist ein Unikat und bedarf ein individuell zugeschnittenes Behandlungskonzept.
Wir beraten Sie über alle Behandlungsmöglichkeiten, die sich in Ihrem persönlichen Fall anbieten und beziehen Sie von Anfang an in das Behandlungskonzept mit ein.
Gerne informieren wir Sie über die voraussichtliche Behandlungsdauer sowie die anfallenden Kosten und die Möglichkeiten der Rückerstattung durch die verschiedenen Krankenkassen.
Nach der Befundaufnahme wird der Grad der Zahnfehlstellung (IOTN Grad 1-5) von uns ermittelt. Je nach Einstufung gibt es verschiedene Rückerstattungsmodelle.
Je nach Krankenkasse bekommen Sie bei Bewilligung und erfolgreichem Behandlungsabschluß bis zu 100% bei IOTN Grad 4+5 (ÖGK, SVS, BVA) bzw. fixe Jahresteilbeträge (LKUF, KFG, KFL) erstattet.